Die häufigsten Fragen zur Kur:
Ja. Auch Väter haben grundsätzlich Anspruch auf eine Vater- oder Vater-Kind-Kur, wenn sie mindestens die Hälfte der Erziehungsverantwortung haben oder alleinerziehend sind. Einige Kurhäuser bieten spezielle Vater-Kind-Kuren an. Informieren Sie sich bei unseren Beratungsstellen!
Wenn Sie eine Kur machen möchten, sollten Sie zuerst eine Beratungsstelle der Müttergenesung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort erhalten Sie neben vielen Informationen auch eine Muster-Verordnung zur Vorbereitung für das Arztgespräch sowie einen Anmeldebogen. Ihre Kurberaterin wird Ihnen wichtige Tipps dazu geben. Sind die Unterlagen ausgefüllt, sucht die Kurberaterin zusammen mit Ihnen nach einem Platz in einer geeigneten Kureinrichtung. Dann stellt sie für Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Es ist sinnvoll, den Kurantrag über eine Beratungsstelle einzureichen, da dort die Beraterinnen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Sobald Sie Nachricht über die Entscheidung Ihrer Krankenkasse haben, setzen Sie sich mit Ihrer Kurberaterin für die weiteren Schritte in Verbindung. Etwa drei Wochen vor Kurantritt erhalten Sie von Ihrer Kureinrichtung eine Einladung zur Kur mit allen wichtigen Informationen.
