Skip to main content

Die häufigsten Fragen zur Kur:

Wer hat Anspruch auf eine Kur?
Grundsätzlich haben alle Frauen, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, einen Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme attestiert. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Frauen, die Angehörige pflegen.
Können auch Väter eine Kur beantragen?

Ja. Auch Väter haben grundsätzlich Anspruch auf eine Vater- oder Vater-Kind-Kur, wenn sie mindestens die Hälfte der Erziehungsverantwortung haben oder alleinerziehend sind. Einige Kurhäuser bieten spezielle Vater-Kind-Kuren an. Informieren Sie sich bei unseren Beratungsstellen!

Wie läuft das Antragsverfahren?

Wenn Sie eine Kur machen möchten, sollten Sie zuerst eine Beratungsstelle der Müttergenesung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort erhalten Sie neben vielen Informationen auch eine Muster-Verordnung zur Vorbereitung für das Arztgespräch sowie einen Anmeldebogen. Ihre Kurberaterin wird Ihnen wichtige Tipps dazu geben. Sind die Unterlagen ausgefüllt, sucht die Kurberaterin zusammen mit Ihnen nach einem Platz in einer geeigneten Kureinrichtung. Dann stellt sie für Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Es ist sinnvoll, den Kurantrag über eine Beratungsstelle einzureichen, da dort die Beraterinnen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Sobald Sie Nachricht über die Entscheidung Ihrer Krankenkasse haben, setzen Sie sich mit Ihrer Kurberaterin für die weiteren Schritte in Verbindung. Etwa drei Wochen vor Kurantritt erhalten Sie von Ihrer Kureinrichtung eine Einladung zur Kur mit allen wichtigen Informationen.

Wie wird eine Kur finanziert?
Hat Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie für die medizinische Versorgung und die psychosozialen Angebote. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von derzeit zehn Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen (außer bei Härtefallregelung wegen geringem Einkommen). Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben. Die Fahrtkosten müssen Sie zunächst bezahlen und bekommen diese nach Abschluss der Kur anteilig erstattet. Für Beihilfe- und Privatversicherte gelten andere Regelungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung.
Meine Kur wurde abgelehnt – was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen Sie Widerspruch ein. Ihre Kurberaterin wird Sie dabei unterstützen.
Was passiert in einer Kur?
Die Kureinrichtungen der Müttergenesung sind auf verschiedene Erkrankungen und Lebenslagen von Müttern und Kindern spezialisiert. Während des dreiwöchigen Auftenhaltes erhalten Sie medizinsche und physiotherapeutische Behandlungen, psychosoziale Therapien sowie weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen. Dadurch entwickeln Sie neue Wege, wie Sie in Zukunft Ihren Alltag verändern und Ihre Gesundheit positiv beeinflussen können. Der Austausch mit anderen Müttern sowie Einzel- und Gruppen-gespräche unterstützen Sie bei diesem Prozess.
Wie werden meine Kinder betreut?
Wenn Sie alleine zu einer Mütter-Kur fahren, informiert Ihre Kurberaterin Sie über Möglichkeiten, wie Ihre Kinder in dieser Zeit zu Hause versorgt werden können. In der Regel sind Krankenkassen dazu verpflichtet, stundenweise Kinderbetreuung zu bezahlen, wenn die Kinder unter zwölf Jahre alt sind. Wenn Ihre Kinder gemeinsam mit Ihnen zur Kur fahren, werden sie dort pädagogisch betreut. Bei Bedarf und ärztlicher Indikation erhalten Ihre Kinder auch medizinische Behandlungen.
Wie geht es nach der Kur weiter?
Wieder Zuhause holt Sie der Alltag schnell ein. Damit Sie möglichst lange von Ihren neuen Anregungen und Ihrer Energie zehren können, laden die Kurberaterinnen Sie zu einem Nachtreffen mit anderen Kurfrauen oder ggf. zu einem Einzelgspräch ein. Dort können Sie sich austauschen, Anregungen bekommen oder sich über weitergehende Hilfen informieren.
Was kann ich sonst noch für mich tun?
Viele Krankenkassen bieten für ihre Versicherten Kurse zu den Themen Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung an. Diese werden zum größten Teil erstattet und können bereits vor, aber auch nach einer Kur sehr hilfreich sein. Auch Einrichtungen der Familienbildung, Elternschulen, Sportvereine und andere Institutionen bieten Kurse an. Fragen Sie ihre Kurberaterin nach Tipps und Adressen.

Fragen zur Kur